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Der unglaubliche Fortschritt der Medizin in Vergangenheit und Gegenwart ist sehr beruhigend. Hoffnung und Chance auf der einen Seite stehen allerdings auch einer Leidens- und Sterbeverlängerung durch die Apparate-Medizin gegenüber.

Grundsätzlich muss der Patient vor durchzuführenden ärztlichen Maßnahmen sein Einverständnis bekunden. Doch was passiert, wenn der Betroffene nicht mehr in der Lage ist, seine Wünsche mitzuteilen?

Wer sich durch eine Patientenverfügung festlegt, übernimmt selbst die Verantwortung für Folgen, die durch das Einwirken von Ärzten entstehen.
In einer Patientenverfügung wird verbindlich der Wille des Patienten niedergeschrieben, welche medizinischen Behandlungen erwünscht sind und welche nicht.

Die Patientenverfügung kann jedoch nicht auf jede Krankheitssituation eingehen oder künftige Heilungsmethoden voraussehen. Aus diesen Gründen ist es nicht möglich, ein fertiges – alle Eventualitäten abdeckendes – Formular zu erstellen.
Aus diesem Grund rät beispielsweise die Bundesnotarkammer Bayern, die Patientenvollmacht durch eine Vorsorgevollmacht zu ergänzen.
Nur mit einer Vorsorgevollmacht kann eine Vertrauensperson dem Willen des Betroffenen gerecht werden. Eine Vorsorgevollmacht kann man seinem Lebenspartner oder einem anderen guten Vertrauten erteilen.
Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter durch Vollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung:

Kostenlos erhältlich im Internet (Ärztekammer Hamburg) unter:

http://www.aerztekammer-hamburg.de/patienten/patientenverfuegung.pdf