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Todeseintritt

Beim Sterbefall in einem Krankenhaus, Alten- oder Pflegeheim regelt die Verwaltung die unmittelbar notwendigen Formalitäten. Tritt der Tod in der Wohnung ein, muss sofort der nächst erreichbare Arzt, möglichst der Hausarzt benachrichtigt werden. Ist dieser nicht zu erreichen, sollten Sie sich an einen Arzt Ihres Vertrauens, an die ärztliche Notdienstzentrale oder an die Notrufzentrale wenden. Dies ist erforderlich, damit der Arzt die Todesbescheinigung ausstellt.Bevor Sie mit uns Kontakt aufnehmen, sollten Sie überlegen, ob Sie oder Familienangehörige von dem Verstorbenen noch einmal Abschied nehmen möchten. Dies kann in verschiedenen Formen geschehen. Der Verstorbene kann in seinem Sterbebett in der Wohnung oder in einem Sarg aufgebahrt werden. Bei dieser Art der Verabschiedung ist zu überlegen, ob Ihnen ein Pfarrer zur Seite stehen soll. Einfluss auf diese Möglichkeiten kann der Todesumstand nehmen. Ist ein unnatürlicher Tod aufgetreten, muss die Kriminalpolizei verständigt werden. Erst nach Freigabe des Verstorbenen durch die Staatsanwaltschaft kann eine Aufbahrung, bzw. die Bestattung erfolgen. Wichtig ist zu wissen, dass auch im Nachhinein immer die Möglichkeit für eine offene Aufbahrung in unserem Hause oder auf dem Friedhof besteht.